Handbuch
Dieses Handbuch bietet eine Übersicht über die Anforderungen, Erwartungen und Rahmenbedingungen für die individuelle praktische Arbeit (IPA) im Beruf Entwickler/in digitales Business EFZ. Damit soll den Lernenden, Ausbildenden und Beurteilenden eine Orientierungshilfe geboten werden.
1. Ausgangslage, gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Abschnitt betitelt „1. Ausgangslage, gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen“Die Ausgangslage beschreibt die Bestimmungen, die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen, unter denen die IPA durchgeführt wird. Die hierarchische Gliederung der einzelnen Dokumente ist grob wie folgt:
- Definition der IPA durch das SBFI
- Ausführungsbestimmungen der IPA durch ICT Berufsbildung Schweiz
- Rahmenbedingungen der IPA durch die kantonale Prüfungskommission
1.1. Wichtigste Punkte aus der Orientierungshilfe des SBFI
Abschnitt betitelt „1.1. Wichtigste Punkte aus der Orientierungshilfe des SBFI“«Bei der IPA werden die praktischen Fähigkeiten im Berufsalltag im Rahmen eines Arbeitsauftrags bzw. einer zu erbringenden Dienstleistung geprüft. Die Prüfung beinhaltet möglichst alle Handlungskompetenzbereiche und umfasst die vier Positionen:
- Auftrag und Resultat der Arbeit
- Dokumentation
- Präsentation
- Fachgespräch
Die kandidierende Person absolviert die IPA im Lehrbetrieb im Rahmen einer festgelegten Zeit und führt darüber eine Dokumentation. Sie präsentiert dem Expertenteam die Ausführung des Auftrags sowie das Ergebnis und beantwortet im nachfolgenden Fachgespräch auftragsbezogene ergänzende Fragen.»
Quelle: Orientierungshilfe des SBFI
1.2. Administrative Abwicklung (PkOrg)
Abschnitt betitelt „1.2. Administrative Abwicklung (PkOrg)“Die Organisation der IPA wird durch die kantonale Prüfungskommission geregelt. Für die administrative Abwicklung und die Kommunikation mit den Anspruchsgruppen wird der Webdienst PkOrg verwendet. Die Logindaten und Anleitungen werden den KAND ab November über die zuständigen kantonalen Stellen zur Verfügung gestellt.
1.3. Rahmenbedingungen der IPA
Abschnitt betitelt „1.3. Rahmenbedingungen der IPA“Die IPA im Beruf EDB wird in einer von zwei möglichen Durchführungsvarianten umgesetzt.
Variante 1: Kompakte Durchführung Die IPA wird an 10 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen durchgeführt. Unterbrüche entstehen nur durch Schule, Wochenende und Feiertage, nicht aber durch Ferien, Projektwochen, Blockunterricht oder andere Kurse. Die gesetzlichen Maximalarbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden.
Variante 2: Fragmentierte Durchführung Die IPA kann alternativ innerhalb eines Zeitraums von maximal 2 Monaten durchgeführt werden. In diesem Fall werden die insgesamt 10 Arbeitstage im Voraus geplant und können flexibel auf mehrere Einsätze verteilt werden (z. B. tageweise oder blockweise). Die konkrete Planung ist zu Beginn der IPA festzulegen und verbindlich einzuhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Arbeits- und Ruhezeiten sind auch in dieser Variante einzuhalten.
Unabhängig von der gewählten Variante gilt, dass die IPA-Aufgabe in 6 Tagen (netto) fertiggestellt werden können sollte. 4 Tage werden für die Dokumentation erwartet. Beide Durchführungsvarianten erfolgen in Startblöcken zwischen Februar und Mai.
Die IPA ist eine Fallnote. Das bedeutet, dass bei einer ungenügenden Note das Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) nicht ausgehändigt wird.
Quelle: Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren
Dieses Handbuch gilt für alle EDB-Lernenden im Kanton Zürich. Es soll den Lernenden (KAND), vorgesetzten Fachkräften (VF) sowie den Experten und Expertinnen (PEX) die notwendigen Informationen bereitstellen, damit sie die individuelle praktische Arbeit (IPA) optimal vorbereiten, planen und durchführen können. Den VF soll dieses Dokument zusätzlich helfen, sich mit der Bewertung der IPA vertraut zu machen und somit den KAND optimal in diesem wichtigen Teil des Qualifikationsverfahrens (QV) zu begleiten resp. zu coachen. Für die Bewertung werden die Kriterien des Bewertungsrasters herangezogen.
2. Vorbereitung
Abschnitt betitelt „2. Vorbereitung“Bis zum Start der IPA müssen die folgenden Schritte durchlaufen werden:
- Aufgabenstellung finden
- Grobbeschrieb (PA-Planung) erstellen und einreichen
- Detaillierte Aufgabenstellung erstellen und einreichen
2.1. IPA-Aufgabenstellung
Abschnitt betitelt „2.1. IPA-Aufgabenstellung“In einem ersten Schritt überlegen sich die vorgesetzte Fachkraft gemeinsam mit der Kandidatin oder dem Kandidaten, welches Projekt oder welches Teilprojekt als IPA durchgeführt werden kann. Die IPA soll die Fähigkeiten prüfen und daher so gewählt sein, dass sie den Stärken der Kandidatin oder des Kandidaten entsprechen. Dabei ist es wichtig, klar messbare und machbare Lieferobjekte zu fordern.
Die IPA ist in erster Linie eine konzeptionelle, planerische und koordinative Arbeit. Der Kandidat oder die Kandidatin verantwortet die Analyse, Strukturierung und Planung sowie die Definition von Schnittstellen zwischen Prozessen, Daten, Systemen und Beteiligten. Die eigentliche **Produktumsetzung oder technische Implementierung **ist in der Regel nicht Bestandteil der IPA.
Im Rahmen der IPA werden Konzepte erarbeitet, welche als Grundlage für die spätere Realisierung digitaler Lösungen im Business-Kontext dienen. Die Ausgestaltung erfolgt projektabhängig (z. B. Konzeptpapiere, Planungsdokumente, Anleitungen oder E-Learning-Konzepte) und muss für die definierte Zielgruppe verständlich, nachvollziehbar und praxistauglich sein.
Die Konzepte beschreiben Ziel, Zweck und Einsatzkontext der Lösung und definieren relevante Schnittstellen fachlich korrekt. Sie sind so auszuarbeiten, dass eine spätere Umsetzung durch Dritte (z.B. Softwareentwicklung, etc.) möglich ist.
Die Qualität der IPA-Aufgabenstellung zeigt sich in einer klaren Struktur, einer logischen Herleitung sowie einer verständlichen Darstellung. Lieferobjekte und Anforderungen müssen messbar formuliert sein.
Die Dokumentation muss es externen Fachpersonen ermöglichen, Vorgehen, Zielerreichung und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar zu beurteilen. Zentrale Schritte von der Analyse über die Konzeptentwicklung bis zur Reflexion sind begründet darzustellen.
2.2. Grobbeschrieb (PA-Planung)
Abschnitt betitelt „2.2. Grobbeschrieb (PA-Planung)“Die vorgesetzte Fachkraft (VF) ist dafür zuständig, den Grobbeschrieb (Prozessschritt PA-Planung) **bis spätestens 31.12.2026 in PkOrg einzureichen. **
Als Grobeingabe gilt eine Ausgangslage, eine Problemstellung, das gewünschte Resultat und das Arbeitsgebiet. Es sollen ungefähr 5 Sätze geschrieben werden. In diesem Prozessschritt wird auch der Startblock gewählt. Das System schliesst automatisch jeden Startblock, dessen Kontingent ausgeschöpft ist. Ist aufgrund der Aufgabenstellung ein bestimmter Startblock nötig für die Durchführung, sollte der Grobbeschrieb (PA-Planung) möglichst schnell erfasst und eingereicht werden. Die vorgesetzte Fachkraft muss 4 Wochen vor, während und ca. 3 Wochen nach der IPA für die Validierungsphase, die IPA und die Notenfindung anwesend sein.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss die Eingabe signieren und gibt damit das Einverständnis zur gestellten Aufgabe.
2.3. Was eignet sich nicht als IPA?
Abschnitt betitelt „2.3. Was eignet sich nicht als IPA?“- Kandidaten formulieren die Aufgabe selbst: Die Aufgabe soll aus dem betrieblichen Alltag stammen und nicht von der Kandidatin oder dem Kandidaten selbst erfunden werden.
- Fiktive Aufgabe: Scheint die Aufgabe nicht realistisch oder praxisnah, ist sie ungeeignet.
- Unbekannte Produkte und Methoden: Bei einer IPA sollen neue Technologien oder Methoden zur Erarbeitung der Aufgabe nicht im Vordergrund stehen, sondern bereits bekannte und im Betrieb eingesetzte.
- Zu einfache Aufgaben: Die Aufgabe soll herausfordernd genug sein, um die Kompetenzen der Kandidatin oder des Kandidaten zu demonstrieren.
- Zu komplexe Aufgaben: Die Aufgabe soll in der vorgegebenen Zeit und mit den verfügbaren Ressourcen lösbar sein.
- Dokumentation als Hauptfokus: Die IPA soll sich auf die konzeptionelle, planerische und koordinative Arbeit konzentrieren, nicht nur auf die Erstellung einer umfangreichen Dokumentation.
2.4. Detaillierte Aufgabenstellung
Abschnitt betitelt „2.4. Detaillierte Aufgabenstellung“Im Prozessschritt «Detaillierte Aufgabenstellung» soll der IPA-Auftrag durch die VF möglichst detailliert und exakt beschrieben werden, ohne die Lösung vorwegzunehmen. Aus der detaillierten Aufgabenstellung werden auch das Umfeld und das konkrete Ziel der IPA ersichtlich.
Die Aufgabenstellung hat Projektcharakter und umfasst typischerweise Phasen wie Analyse, Konzeption, Erarbeitung, Einführung und Auswertung. Die erwarteten Tätigkeiten sind klar zu benennen und voneinander abzugrenzen. Der Gesamtumfang der Arbeit beträgt 80 Arbeitsstunden. Diese müssen nicht am Stück erbracht werden, sondern können in mehreren Teilen realisiert werden, etwa in inhaltlich getrennten oder terminlich logischen Phasen (siehe Rahmenbedingungen).
In den geplanten 80 Stunden ist auch Zeit für Projektmanagement und Dokumentation einzuplanen. Die Auftragseingabe soll eine grobe Terminplanung im Sinne eines Projekts enthalten und die erwarteten Lieferobjekte sichtbar machen. Sie dient als Grundlage für die detaillierte Planung und Bewertung der IPA und muss klar, nachvollziehbar und realistisch formuliert sein.
Es müssen folgende Teile beschrieben werden:
Ausgangslage & Problemstellung
Mit der Beschreibung der Ausgangslage wird das gewünschte Projekt aufgezeigt. Es ist ersichtlich, in welchem Umfeld es durchgeführt wird. Eine Problemstellung soll erläutert werden.
Detaillierte Aufgabenstellung
Der Block «Detaillierte Aufgabenstellung» ist das Kernstück der Beschreibung. In die detaillierte Aufgabenstellung gehören folgende Informationen: konkrete Lieferobjekte, grobe Aufgabenpakete mit zugeordneten HKB und messbare Formatvorgaben (z.B. Umfang, Struktur, Medien, Form, Zugänglichkeit, etc.). Je klarer dieser Text formuliert ist, umso schneller geht die Validierung. Der Detaillierungsgrad soll einem Briefing an einen externen Dienstleister/Agentur entsprechen, die die Firma nicht kennen und muss von einer externen Fachperson bewertbar sein. Anhand der Definition der Lieferobjekte wird die Arbeit von der VF und den PEX bewertet. Besonderes Augenmerk ist auf die Messbarkeit der Ziele zu legen.
Wahl- und individuelle Beurteilungskriterien
Für die IPA sind **zwei Wahlkriterien **aus dem Katalog auszuwählen, welche individuell, aber nur minimal anpassbar sind. Titel und Sinn dürfen nicht verändert werden. Diese Wahl erfolgt unabhängig von der Zugehörigkeit zu den Handlungs- und Kompetenzbereichen (HKB) und dient der gezielten Spezifizierung der Aufgabenstellung aus dem Detailbeschrieb.
Zusätzlich sind zwei individuelle Beurteilungskriterien zu beschreiben. Die Kriterien werden eigenständig formuliert und erlauben die vertiefte und erweiterte Beurteilung eines Lieferobjektes aus der Aufgabenstellung.
Wahl- und individuelle Beurteilungskriterien dürfen der detaillierten Aufgabenstellung nicht widersprechen, sondern müssen sich darauf beziehen. Es dürfen keine zusätzlichen Lieferobjekte oder Aufgaben eingeführt werden, sondern lediglich die bereits definierten Lieferobjekte bewertet werden.
Vorkenntnisse
In diesem Feld sollen die Vorkenntnisse im gewählten Arbeitsbereich der KAND kurz aufgeführt werden.
Vorarbeiten und Abgrenzung
Ist die IPA ein Teil eines grösseren Projekts, müssen die Vor- und Nacharbeiten in diesem Feld aufgeführt und beschrieben werden. Beispielsweise können Systeme recherchiert, Daten gesammelt, Konzeptvorlagen erstellt und bestehende Prozesse im Vorfeld analysiert werden. Vorarbeiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Alle zur IPA-Aufgabenstellung gehörenden Aufgaben dürfen erst beim Start der IPA-Zeit angefangen werden. Eine Widerhandlung führt zur Note 1.0. Nacharbeiten können die Implementierung von Softwarelösungen, die Publikation digitaler Inhalte oder die technische Umsetzung sein.
Neue Lerninhalte
In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Lerninhalte vom KAND während der IPA neu erlernt werden. Die IPA ist eine Prüfung von bereits bekanntem Wissen und keine Situation, in der alles neu gelernt werden soll. Mit neuen Lerninhalten sollte zurückhaltend geplant werden.
Arbeiten in den letzten 6 Monaten
In diesem Abschnitt wird beschrieben, welche Arbeiten die KAND in den letzten 6 Monaten vor der IPA gemacht hat.
IPA-Tage wählen
Hier wird definiert, an welchen Arbeitstagen die IPA erarbeitet werden soll. Der erste IPA-Tag muss zwingend in der Woche vom gewählten Startblock sein (Montag bis Freitag).
Variante 1 – Kompakte Durchführung: Es sind 10 aufeinanderfolgende Arbeitstage zu wählen. Die Berufsfachschultage werden als Schule markiert. Die IPA kann am Nachmittag starten – je nachdem verschiebt sich der Abgabetermin auf den Mittag (13:00 Uhr).
Variante 2 – Fragmentierte Durchführung: Bei der fragmentierten Variante werden lediglich der Start- und Endtermin innerhalb des definierten Durchführungszeitraums (max. 2 Monate) angegeben. Die detaillierte Zeitplanung ist Aufgabe der Kandidatin oder des Kandidaten während der IPA. Berufsfachschultage sind ebenfalls zu kennzeichnen.
Bemerkungen
In diesem Feld können Bemerkungen wie beispielsweise Einschränkungen in der Verfügbarkeit bei Teilzeit-Pensum vermerkt werden.
Grober Soll-Zeitplan
Die vorgesetzte Fachkraft erfasst hier eine Zeitschätzung, die eine Stückelung von halben, ganzen Tagen oder anderen ähnlichen sinnvollen Einheiten aufweist. Die Arbeitspakete enthalten die erwarteten Arbeitsschritte und zeigen die Abhängigkeiten auf. Die detaillierte Zeitplanung ist Aufgabe der KAND während der IPA. In der Praxis kann die Zeit von der Planung abweichen. Der grobe Soll-Zeitplan dient lediglich dem Valid-Team zur Einschätzung, ob der Umfang der IPA-Aufgabenstellung realistisch ist.
2.5. Validierung
Abschnitt betitelt „2.5. Validierung“Damit alle KAND in ähnlichen Schwierigkeitsstufen unterwegs sind, die Lieferobjekte erreichbar sind und somit alle eine (möglichst) gleiche Ausgangslage erhalten, wird die eingereichte Aufgabenstellung validiert. In diesem Schritt prüft ein Validexperte oder eine Validexpertin, ob die Aufgabenstellung den Anforderungen und dem Schwierigkeitsgrad einer IPA entspricht.
Das Valid-Team achtet insbesondere darauf, dass:
– klare Lieferobjekte definiert sind (Was ist das Endergebnis der IPA?) – die Aufgabe stufengerecht ist (nicht zu einfach, nicht zu schwer) – die Aufgabe in rund 6 Arbeitstagen lösbar ist – keine Bonus-Arbeiten aufgeführt werden (optional kann noch) – die Kandidatin oder der Kandidat die nötigen Vorkenntnisse mitbringt – das Erfüllen der Lieferobjekte objektiv bewertbar ist
**Das Valid-Team ist auf konstruktive Mitarbeit und das Einhalten der Abgabefristen angewiesen, damit der Start der IPA nicht gefährdet wird. **Wir schätzen es zudem, wenn die detaillierte Aufgabenstellung in logische Abschnitte strukturiert und für externe Personen verständlich formuliert wird (interne Begrifflichkeiten vermeiden oder erklären).
Mit der IPA darf erst nach der formellen Freigabe (Nachricht durch Validexpertin oder Validexperte) und erst am deklarierten Starttermin begonnen werden. Ziel ist es, die detaillierte Aufgabenstellung spätestens 3 Tage vor Start der IPA freigeben zu können. Zieht sich die Validierung durch mangelnde Mitarbeit zu lange hin, kann dies eine Verschiebung der IPA zur Folge haben.
3. Durchführung
Abschnitt betitelt „3. Durchführung“3.1. Allgemeines
Abschnitt betitelt „3.1. Allgemeines“Es wird empfohlen, das Bewertungsraster herunterzuladen und vor der IPA zu studieren. Aus den Beurteilungskriterien ergeben sich teilweise auch Arbeiten, welche die Kandidatinnen und Kandidaten zu erfüllen haben, obwohl sie nicht in den Zielen der detaillierten Aufgabenstellung enthalten sind. Dies sind z.B. die Ideenfindung und Variantenentwicklung, Reflexion oder Qualitätssicherung.
Die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten dürfen keine eigenen Kriterien hinzufügen. Sie dürfen jedoch definieren, welche persönlichen Erwartungen sie an ein Kriterium stellen, wenn es nicht dem Bewertungsraster oder dem IPA-Leitfaden widerspricht.
Vorlagen für die Dokumentation, das Arbeitsjournal und den Projektplan dürfen vor dem Start der IPA erstellt werden. Die IPA beginnt jedoch erst zum im PkOrg festgelegten Zeitpunkt.
3.2. Unregelmässigkeiten, Überstunden und Krankheit
Abschnitt betitelt „3.2. Unregelmässigkeiten, Überstunden und Krankheit“KAND oder VF können Unregelmässigkeiten oder Probleme direkt bei der Hauptexpertin oder dem Hauptexperten ansprechen oder im Vertrauen den Chefexperten kontaktieren. Der Chefexperte wird geeignete Massnahmen absprechen und anordnen. Meldungen werden vertraulich behandelt und haben somit keinen Einfluss auf die Notengebung.
Überstunden sind im Rahmen der gesetzlichen Maximalarbeitszeiten erlaubt, müssen aber im Arbeitsjournal und im Zeitplan ausgewiesen werden. Der vorgegebene Umfang der IPA von 70 bis 90 Stunden darf nicht unter- oder überschritten werden.
Erkrankt der oder die KAND während der IPA, ist das Expertenteam umgehend zu informieren und ein Arztzeugnis ab dem 1. Tag vorzuweisen. Bei einer fragmentierten IPA gilt das gleiche Vorgehen, falls es einen Einfluss auf den Ablauf der IPA hat. Die Weiterführung der IPA muss mit allen Beteiligten abgesprochen werden und kann nur durch den Chefexperten in PkOrg aktualisiert werden.
3.3. Quellen, Plagiat, Fremdleistung
Abschnitt betitelt „3.3. Quellen, Plagiat, Fremdleistung“Die IPA muss eine Eigenleistung sein. Sämtliche fremde Quellen, ob aus dem Lehrbetrieb oder externen Quellen und Hilfestellungen (z. B. nicht selbst erstellte Diagramme, KI-Tools, …) sind zu kennzeichnen. Die Übernahme von Programmcode, Abbildungen, Illustrationen, Filmausschnitten aus eigenen Vorgängerprojekten ist ebenfalls zwingend zu deklarieren.
Die Verwendung von KI-Tools ist erlaubt. Die entsprechende Quelle und der Prompt müssen jedoch im Anhang hinterlegt werden. Es ist verboten, ganze Abschnitte der Dokumentation durch eine künstliche Intelligenz verfassen zu lassen. Die erhaltenen Informationen müssen stets selbst interpretiert, kontrolliert und umformuliert werden.
Im Arbeitsjournal nicht deklarierte Fremdleistung, Vorleistung sowie Hilfestellung wird als Plagiat betrachtet und kann dazu führen, dass einzelne Teile der IPA nicht bewertet werden oder die gesamte IPA mit der Note 1.0 bewertet wird.
3.4. Erstbesuch
Abschnitt betitelt „3.4. Erstbesuch“Die Kandidatin oder der Kandidat koordiniert selbstständig den Erstbesuch sowie weitere Termine mit der Prüfungsexpertin oder dem Prüfungsexperten zu einem passenden Zeitpunkt. Der Erstbesuch hat **innerhalb von 8–24 Stunden **nach Beginn der IPA zu erfolgen, um die Aufgabenstellung, Planung und den Verlauf sicher zu stellen.
Beim Erstbesuch werden folgende Punkte überprüft:
- Verständnis des IPA-Auftrags
- Informationsbeschaffung und Nutzung von Hilfsmitteln
- Arbeitsweise und Organisation des Arbeitsplatzes
- Zeit- und Projektplanung
- Fortschritt bei der Auftragserfüllung
- Durchsicht des bis dahin erstellten Arbeitsjournals
- Fixierung des Termins für den Zwischenbesuch
Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung bzw. Teilbewertung der folgenden Kriterien:
- A04 – Meetings / Workshops planen und moderieren
- B01 – Projektplanung
Erwartet wird eine grobe Planung der IPA-Tage sowie die dokumentierte Wahl einer geeigneten Planungsmethode (z. B. Kanban-Board, Projektplan o. Ä.) mit nachvollziehbarer Begründung. Die genauen Inhalte und Anforderungen sind im Kriterienkatalog nachzulesen.
Hinweis: Werden im Verlauf der IPA unvorhersehbare Abweichungen von der Planung festgestellt, können diese im Arbeitsjournal festgehalten werden, ohne dass dies zu Abzügen in der Bewertung führt.
3.5. Zwischenbesuch
Abschnitt betitelt „3.5. Zwischenbesuch“Die Kandidatin oder der Kandidat koordiniert selbstständig den **Zwischenbesuch **mit der Prüfungsexpertin oder dem Prüfungsexperten sowie allen relevanten Personen zu einem passenden Termin. Der Zwischenbesuch dient der Überprüfung des Arbeitsvorgehens und der Bewertung relevanter Kriterien. Dieser kann nach Absprache mit dem HEX, auch Online durchgeführt werden.
Es wird empfohlen, den Zwischenbesuch bis spätestens am Tag 9 durchzuführen. Die Hauptexpertin bzw. der Hauptexperte beurteilt beim Erstbesuch die Eignung des gewählten Termins und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.
Beim Zwischenbesuch werden folgende Punkte überprüft:
- Arbeitsvorgehen und Fortschritt bei der Auftragserfüllung
- Organisation von Informationen und Aufgaben
- Koordination von Terminen, Meetings und Workshops
Es erfolgt eine Bewertung der folgenden Kriterien:
- A01 Bedürfniserhebung
- A02 Ideenfindung und Variantenentwicklung
- A03 Innovations- und Transferfähigkeit
- A04 Meetings/Workshops planen und moderieren (fliesst in die Bewertung der anderen Meetings mit ein)
- B03 Aufgabenverwaltung
Hinweis zu B03 und Prototypenarbeiten: Bei komplexen Aufgaben wie Prototyping, Nutzertests oder A/B-Testing ist eine sorgfältige Planung und Terminierung entscheidend. Die Kandidatin oder der Kandidat muss die einzelnen Arbeitsschritte, Termine und Verantwortlichkeiten klar festlegen und dokumentieren. Eine strukturierte Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Aufgaben innerhalb des vorgesehenen Durchführungszeitraums effizient und nachvollziehbar umgesetzt werden können.
B03 bedeutet nicht, dass nach dem Zwischenbesuch keine aktive Arbeit mehr erforderlich ist; der Fortschritt wird in den Kriterien B02 und B05 weiterhin bewertet. Im Zwischenbesuch ist insbesondere der Status der Arbeiten zu aktualisieren und dokumentiert nachzuweisen.
3.6. Dokumentation
Abschnitt betitelt „3.6. Dokumentation“Die Dokumentation der IPA im Beruf EDB dient dazu, den Arbeitsprozess, die angewandten Methoden und die erzielten Ergebnisse nachvollziehbar darzustellen. Sie zeigt den Bewertenden auf, wie die konzeptionelle Arbeit umgesetzt wurde, welche Entscheidungen getroffen und welche Alternativen geprüft wurden.
Es wird keine umfangreiche Fliesstextdokumentation erwartet. Die Dokumentation kann in unterschiedlichen Formen erfolgen, beispielsweise als strukturierter Text, Visualisierung oder digitale Arbeitsfläche (z.B. Miroboard, Kanban Board, etc.). Die gewählte Form muss jedoch geeignet sein, die erbrachte Leistung nachvollziehbar darzustellen.
Die Kandidatin oder der Kandidat dokumentiert fortlaufend:
- Vorgehen und Arbeitsablauf
- Fortschritt und Stand der Auftragserfüllung
- Einsatz der Methoden und Tools
- Reflexion über Entscheidungen, Abweichungen und Lernprozesse
- Kommunikation (Chat, Email, Telefon, etc.) die massgeblich zur Entscheidungsfindung oder dem Ablauf beitragen
Die Dokumentation erfolgt in Lieferobjekten, die einzeln oder zusammenhängend eingereicht werden können. Sie muss den Anforderungen der Ausführungsbestimmungen entsprechen und die in der Aufgabenstellung definierten Kriterien erfüllen. Ziel ist es, dass eine fachkundige Drittperson den Ablauf nachvollziehen und das Projekt eigenständig verstehen kann.
Formale Anforderungen:
- Alle Dokumente sind digital einzureichen.
- Sie müssen in einem zugänglichen Format vorliegen oder mittels Webbrowser angezeigt werden können.
- Bevorzugte Dateiformate: .pdf, .txt, .md, .html, .jpg, .png, .svg, .webp, .mp4, .mp3
- Alle Dateien müssen als komprimiertes Archiv eingereicht werden.
- Erlaubte Archivformate: .zip, .tar.gz, .tar.bz2, .7z
Die Dokumentation muss den fachlichen Anspruch und die berufliche Kompetenz der KAND widerspiegeln. Inhalt, Nachvollziehbarkeit und Qualität stehen im Vordergrund – die Menge an Seiten oder Dateien ist sekundär.
3.7. Zwingende Inhalte
Abschnitt betitelt „3.7. Zwingende Inhalte“Folgende Inhalte sind in der IPA-Dokumentation zwingend:
- Projektübersicht (C02)
- Bedürfniserhebung inkl. Stakeholder und Anforderungen (A01)
- Projektplanung und gewählte Projektmanagementmethode (B01)
- Arbeitsjournal und SOLL/IST-Vergleich (B02): tägliche Notizen mit Datum zu den ausgeführten Arbeiten: Probleme, Lösungsweg, Fremdhilfen, persönliches Tagesfazit inklusive einer Einschätzung des aktuellen Arbeitsfortschritts im Verhältnis zum Zeitplan.
- Funktionaler Prototyp (A03)
- Aufgabenverwaltung inkl. grober Zeitschätzung (B03)
- Rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. Copyrights, Lizenzen, Eigenständigkeitserklärung) (C04)
- Lieferobjekte der Aufgabenstellung
- Risikoanalyse (B07)
- Qualitätssicherung (B04)
- Reflexion (B06)
- Übergabedokumentation (A06)
- Anhänge
Korrekturlesen durch Drittpersonen oder eine KI ist erlaubt, muss jedoch deklariert werden.
Umfragen, Protokolle, Mockups, Skizzen, Programmiercodes usw. gehören in den Anhang. Screenshots, Bilder, Arbeitsschritte, Visualisierungen, Grafiken zur Verständlichkeit und zur visuellen Auflockerung sind in der Dokumentation notwendig.
Erläuterungen:
Die Eigenständigkeitserklärung muss zwingend folgende Elemente enthalten:
- Ort und Datum
- Vorname, Name und Unterschrift (handschriftlich und eingescannt oder digital mit qualifizierter, beglaubigter Signatur)
- Die Arbeit wurde selbstständig verfasst.
- Es wurden ausschliesslich die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet.
Definition Stakeholder Für die IPA im Beruf EDB wird eine strukturierte Betrachtung der relevanten Stakeholder erwartet. Es müssen nicht alle möglichen Anspruchsgruppen aufgelistet werden, sondern der Fokus liegt auf den für das Projekt wesentlichen internen und externen Stakeholdern.
- Interne Stakeholder: IT-Abteilung, Design, interne Kundinnen und Kunden, vorgesetzte Stellen.
- Externe Stakeholder: Kundinnen und Kunden, Lieferant*innen, staatliche Stellen oder rechtliche Rahmenbedingungen.
Definition Tools und Methoden (A02 – Ideenfindung und Variantenentwicklung) Im Kriterium A02 wird bewertet, wie Tools und Methoden bei der Ideenfindung eingesetzt und begründet werden. Die Auswahl und Anwendung müssen nachvollziehbar und projektbezogen dargestellt werden.
- Es wird erwartet, dass mehrere Lösungsansätze systematisch erarbeitet werden.
- Auch unkonventionelle oder kreative Ideen sind zu berücksichtigen und dürfen nicht ohne Begründung ausgeschlossen werden.
- Die Auswahl oder Verwerfung von Ideen muss nachvollziehbar begründet sein.
Risikoanalyse Nur Risiken, die den Projektverlauf, die Zielerreichung oder die Qualität der Lösung beeinflussen könnten, sind zu berücksichtigen.
- Für jedes Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung nachvollziehbar einzuschätzen.
- Es sind präventive Massnahmen zu formulieren; bei Bedarf können korrektive Massnahmen ergänzt werden.
- Die Darstellung erfolgt kurz, sachlich und angemessen zur Projektgrösse.
- Die Risikoanalyse sollte frühzeitig erstellt werden, kann jedoch im Verlauf der IPA angepasst werden, wenn neue Risiken auftreten. Umsetzung und Beobachtung der Risiken sind im Arbeitsjournal und im Zeitplan zu dokumentieren.
Datenschutz (C04) Im Kriterium C04 wird erwartet, dass Datenschutzanforderungen erkannt, berücksichtigt und umgesetzt werden.
- Es ist nicht erforderlich, rechtliche Grundlagen ausführlich zu beschreiben.
- Relevante Vorgaben (z.B. DSGVO) müssen genannt und verlinkt werden.
- Es muss ersichtlich sein, dass Datenschutzprinzipien verstanden und praktisch angewendet wurden.
3.8. Abgaberegel der IPA
Abschnitt betitelt „3.8. Abgaberegel der IPA“Alle IPA-Dokumente müssen digital auf PkOrg hochgeladen werden. Es soll frühzeitig ein Test-Upload getätigt werden, um zu sehen, ob alles funktioniert. Die Checkbox «IPA definitiv einreichen» soll erst beim letzten, definitiven Upload ausgewählt werden. Anschliessend sind keine Uploads mehr möglich.
Die Online-Abgabe muss spätestens bis 18:00:00 Uhr des letzten IPA-Tages (bei Halbtagen: 13:00:00 Uhr) erfolgt sein. Achtung: keine Toleranz, massgebend ist die Systemzeit des PkOrg-Webservers, der Zeitstempel wird am Ende des Uploads gesetzt. Der letzte Upload ist für einen allfälligen Abzug bei zu später Abgabe massgebend.
Eine verspätete Abgabe hat zur Folge, dass die Gesamtnote um mindestens eine halbe Note heruntergesetzt wird. Eine Verspätung von über 4 Stunden kann ein Nichtbestehen (Note 1) zur Folge haben.
3.9. Präsentation
Abschnitt betitelt „3.9. Präsentation“Die IPA wird 1 bis 2 Wochen nach der Abgabe dem Expertenteam und der verantwortlichen Fachkraft präsentiert. Weitere Gäste (Berufsbildner/in und Fachspezialisten, welche zur IPA beigetragen haben) sind grundsätzlich nicht zulässig und dürfen nur in begründeten Fällen auf Antrag beim Chefexperten teilnehmen.
Der Termin und Zeitpunkt für die Präsentation wird vom Hauptexperten oder der Hauptexpertin eruiert. Dabei werden, wenn möglich, die Terminwünsche vom Betrieb berücksichtigt. Die Präsentation findet im Normalfall im Betrieb statt. Die IPA-Ergebnisse müssen zwingend in der Version gezeigt werden, welche abgegeben wurde.
Die Präsentation muss 15 bis 20 Minuten dauern und kann in Mundart oder Schriftsprache gehalten werden. Die Präsentation soll gegenüber der Dokumentation einen klaren Mehrwert bieten und die Arbeit kritisch würdigen. Das bedeutet, es können beispielsweise Situationen «behind the scenes» eingebaut werden, Anekdoten erzählt werden, die nicht im Arbeitsjournal zu finden sind, oder eine Live-Demonstration gezeigt werden.
Es empfiehlt sich, die Präsentation mit einem packenden Einstieg, einem Programm, Ausgangslage, Problemstellung, Vertiefung der einzelnen Elemente, einem Fazit und einem stimmigen Abschluss zu versehen. Ziel ist es, das Produkt zu würdigen und das Expertenteam zu überraschen, informieren und zu unterhalten. Falls gewisse Elemente in der Dokumentation zu kurz gekommen sind, ist das der Moment, wo vertieftes Wissen gezeigt oder Lücken geschlossen werden können.
Die Präsentation darf nicht durch Fragen unterbrochen werden. Unklarheiten können im anschliessenden Fachgespräch erörtert werden.
3.10. Fachgespräch
Abschnitt betitelt „3.10. Fachgespräch“Unmittelbar nach der Präsentation findet das Fachgespräch statt. Das Expertenteam stellt dabei Fragen zur Arbeit und deren Umfeld. Die VF darf zuhören, aber nichts sagen. Ziel ist es, herauszufinden wie kompetent die Kandidatin oder der Kandidat Auskunft geben kann, ob die Sache verstanden wurde, ob die Zusammenhänge gesehen werden, ob Varianten geprüft und Entscheidungsgrundlagen richtig gewertet wurden. Kurz: ob mit der Kandidatin oder dem Kandidaten «gefachsimpelt» werden kann.
Das Expertenteam erarbeitet einen Fragenkatalog mit vier Themenkomplexen und stimmt sich im Vorfeld gemeinsam ab. Das Gespräch findet in Mundart statt und dauert circa 30 bis maximal 40 Minuten.
Das Fachgespräch darf nicht mit einer Berufskundeprüfung verwechselt werden. Natürlich ist auch theoretisches Wissen gefragt, jedoch im Zusammenhang mit der IPA. Das Gespräch soll auch spontane Fragen zulassen, z.B. wenn etwas unklar geblieben oder ein neuer Aspekt aufgetaucht ist. Die Fragen werden bewusst offen gestellt, damit die Kandidatin oder der Kandidat ihr Wissen beweisen kann.
4. Bewertung
Abschnitt betitelt „4. Bewertung“4.1. Beobachtungsprotokoll
Abschnitt betitelt „4.1. Beobachtungsprotokoll“Während der IPA soll ein Beobachtungsprotokoll von der vorgesetzten Fachkraft geführt werden. In diesem Dokument werden Beobachtungen (positiv und negativ) stichwortartig festgehalten. Das Protokoll dient als Hilfestellung zur Beurteilung der Fachkompetenz. Es wird erwartet, dass die vorgesetzte Fachkraft mindestens an sechs Tagen eine halbe Stunde bei der Kandidatin oder dem Kandidaten ist.
4.2. Bewertungsvorgehen auf PkOrg
Abschnitt betitelt „4.2. Bewertungsvorgehen auf PkOrg“Die Bewertung der IPA unterscheidet zwischen dem Arbeitsvorgehen während der Durchführungszeit und dem Endprodukt der IPA.
1. Bewertung des Arbeitsvorgehens Das Arbeitsvorgehen wird durch das Expertenteam an definierten Meilensteinen beurteilt:
- Erstbesuch: Bewertungsempfehlung durch die vorgesetzte Fachkraft (VF) und den Hauptexperten bzw. die Hauptexpertin (HEX) für die Kriterien A04 – Meetings/Workshops planen und moderieren und B01 – Projektplanung.
- Zwischenbesuch: Bewertungsempfehlung durch VF und HEX für die Kriterien A01 – Bedürfniserhebung, A02 – Ideenfindung und Variantenentwicklung, A03 – Innovations- und Transferfähigkeit, B03 – Aufgabenverwaltung und erneut A04 – Meetings/Workshops planen und moderieren.
Die Bewertungsempfehlungen werden nach dem Fachgespräch zusammen mit dem Nebenexperten (NEX) finalisiert, sodass das gesetzliche 4-Augen-Prinzip gewährleistet ist.
Zwischen der Abgabe der IPA und der Präsentation sowie dem Fachgespräch studieren die vorgesetzte Fachkraft und der Hauptexperte oder die Hauptexpertin die abgegebenen Ergebnisse. Die VF bewertet die IPA innerhalb von 7 Arbeitstagen in PkOrg und begründet die Beurteilung. Längere Abgabefristen sind je nach Terminplanung in Absprache mit der Hauptexpertin oder dem Hauptexperten möglich.
Die einzelnen Bewertungskriterien werden mit Gütestufen von einer Skala von 0 bis 3 bewertet. Was es für die einzelnen Gütestufen zu erfüllen gilt, steht im jeweiligen Kriterium. Jedes einzelne Kriterium ist mit Stichworten oder ganzen Sätzen zu bewerten. Das bedeutet, pro Ziel braucht es eine Begründung, warum es den Punkt gibt oder warum nicht.
Um 3 Punkte zu erreichen, müssen die Kriterien konkret und klar ersichtlich erfüllt sein. Beispielsweise muss beim Kriterium A02 aufgezeigt werden, auf welchen fachlichen Grundlagen Ideen und Varianten erarbeitet wurden. Es reicht nicht, zu sagen, es sei nach Standards gemacht. Diese müssen aktuell, ersichtlich und begründet sein. Die Vorgaben aus der Aufgabenstellung müssen alle erfüllt werden. Die hohe Qualität soll durch Testverfahren oder Umfragen transparent, messbar sowie nachvollziehbar bewiesen und von der vorgesetzten Fachkraft bzw. dem Expertenteam auf Basis des zu erwartenden Könnens einer Entwicklerin Digitales Business oder eines Entwicklers Digitales Business bestätigt werden können. Der Massstab ist eine Entwicklerin Digitales Business oder ein Entwickler Digitales Business auf Stufe EFZ und kein Abschluss einer Bachelorarbeit oder ein langjähriger Profi.
Bewertet werden die Teilbereiche;
- Ausführung und Resultat (50 %) mit den Unterpositionen «Fachkompetenz» sowie «Projektmanagement und Arbeitsjournal»
- Dokumentation (20 %)
- Präsentation und Fachgespräch (30 %) mit den Unterpositionen «Präsentation» und «Fachgespräch» (erst nach dem dritten Termin)
Für die Bewertung werden die Kriterien des Bewertungsrasters herangezogen.
4.3. Bewertungsgespräch
Abschnitt betitelt „4.3. Bewertungsgespräch“Unmittelbar nach dem Fachgespräch bewertet das Expertenteam die Position «Präsentation & Fachgespräch» und gibt die Bewertung auf PkOrg ein. Danach werden jene Kriterien aus den Positionen «Ausführung und Resultat» sowie «Dokumentation» mit der vorgesetzten Fachkraft diskutiert, die das Expertenteam abweichend beurteilt hat.
Nach Einigung über die finale Bewertung signiert die Hauptexpertin oder der Hauptexperte die Bewertung. Die verantwortliche Fachkraft wird ebenso dazu aufgefordert, die Bewertung mittels Signatur zu bestätigen. Findet keine Einigkeit statt, bleiben beide Notenvorschläge stehen. Der Entscheid über die definitive Note liegt dann bei der Notenkonferenz und dem Chefexperten.
4.4. Noten
Abschnitt betitelt „4.4. Noten“Die nach der Bewertung der IPA vorgeschlagene Note darf den KAND nicht bekannt gegeben werden. Die Note kann sich bei einer nachträglichen Überprüfung noch verändern. Die KAND erfahren die Note durch die Notenverfügung, die durch den Kanton kurz vor der Diplomfeier per Post zugestellt wird. Jegliche Nachfragen diesbezüglich müssen aus rechtlichen Gründen ignoriert werden. Es ist schlicht nicht erlaubt und nicht möglich, eine Note frühzeitig final bekanntzugeben.